Kommt die Trägerin von Stöckelschuhen auf einer deutlich erkennbar und sichtbar ausgelegten Schmutzfangmatte und kommt es dabei zu einem Schaden, kann der Hausherr dafür nicht in die Haftung genommen werden (OLG Hamm, Urteil vom 13.4.2016, 11 U 127/15). …