wenn Sie als Geschäftsführer vorsätzlich der Deutschen Rentenversicherung Sozialbeiträge vorenthalten, ist das ein strafrechtlich relevanter Vorgang. Allerdings: Vorsatz ist nicht gleich Vorsatz. Wenn die Daimler Benz AG z. B. die Arbeitsverhältnisse ihrer Testfahrer so lange gestaltet, dass diese schlussendlich „selbstständig“ tätig sind, dann – so jetzt die Staatsanwaltschaft Stuttgart – kann einzelnen Personen, die am Gestaltungsprozess beteiligt sind, ein bewusst vorsätzliches und damit strafbares Verhalten nicht vorgeworfen werden (dazu in: Spiegel vom 25.1.2016). Schließlich haben die Kriterien, nach denen Scheinselbständigkeit vorliegt, eine gewisse Unschärfe. Wer an dieser Stelle gestaltet, handelt jedenfalls nicht vorsätzlich. …