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Volkelt-Briefe

GF-Haftung: Daimler-Verfahren eingestellt (Scheinselbständigkeit) – zweierlei Recht?

wenn Sie als Geschäfts­füh­rer vor­sätz­lich der Deut­schen Ren­ten­ver­si­che­rung Sozi­al­bei­trä­ge vor­ent­hal­ten, ist das ein straf­recht­lich rele­van­ter Vor­gang. Aller­dings: Vor­satz ist nicht gleich Vor­satz. Wenn die Daim­ler Benz AG z. B. die Arbeits­ver­hält­nis­se ihrer Test­fah­rer so lan­ge gestal­tet, dass die­se schluss­end­lich „selbst­stän­dig“ tätig sind, dann – so jetzt die Staats­an­walt­schaft Stutt­gart – kann ein­zel­nen Per­so­nen, die am Gestal­tungs­pro­zess betei­ligt sind, ein bewusst vor­sätz­li­ches und damit straf­ba­res Ver­hal­ten nicht vor­ge­wor­fen wer­den (dazu in: Spie­gel vom 25.1.2016). Schließ­lich haben die Kri­te­ri­en, nach denen Schein­selb­stän­dig­keit vor­liegt, eine gewis­se Unschär­fe. Wer an die­ser Stel­le gestal­tet, han­delt jeden­falls nicht vorsätzlich. …