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Volkelt-Briefe

Terminsache: Steuerrückstände jetzt überweisen

Für Steu­er­pflich­ti­ge, die ihre Steu­er­erklä­run­gen vom Steu­er­be­ra­ter erstel­len las­sen, gilt auto­ma­tisch eine Frist-ver­län­ge­rung. Die­ses Steu­er­erklä­run­gen müs­sen dann spä­tes­tens zum Ablauf des Fol­ge­jah­res ein­ge­reicht wer­den. Danach müs­sen Sie zum 31.12.2011 Ihre pri­va­ten Steu­er­erklä­run­gen und die der GmbH für das Steu­er­jahr 2010 dem Finanz­amt vor­le­gen. Ausnahme: …