Für Steuerpflichtige, die ihre Steuererklärungen vom Steuerberater erstellen lassen, gilt automatisch eine Frist-verlängerung. Dieses Steuererklärungen müssen dann spätestens zum Ablauf des Folgejahres eingereicht werden. Danach müssen Sie zum 31.12.2011 Ihre privaten Steuererklärungen und die der GmbH für das Steuerjahr 2010 dem Finanzamt vorlegen. Ausnahme: …