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Volkelt-Briefe

Steuerprüfung: BFH untersagt willkürliche Umsatz-Schätzung

Dass die Finanz­be­hör­den in den Bran­chen, in denen mit Bar­geld bezahlt wird, die ein­ge­reich­ten Besteue­rungs­un­ter­la­gen bzw. ange­ge­be­nen Umsät­ze häu­fig anzwei­feln, ist bekannt. Vie­le Unter­neh­men nut­zen unter­des­sen die Mög­lich­keit, eine sog. offe­ne Laden­kas­se zu füh­ren. Damit kön­nen klei­ne­re Unter­neh­men die Inves­ti­tio­nen für ein finanz­amts­taug­li­ches Kas­sen­sys­tem spa­ren – immer­hin geht es hier bei weni­gen Kas­sen­plät­zen um fünf­stel­li­ge Kosten.

Pro­blem bis­her: