GmbH-Gesellschafter, die zu 25 % und mehr beteiligt sind oder zu 1 % und beruflich für die GmbH tätig sind (Geschäftsführer) werden auf Antrag nach dem Teileinkünfteverfahren besteuert. Folge: 60 % der Gewinnausschüttungen werden mit dem persönlichen Steuersatz besteuert. 40 % des ausgeschütteten Gewinns bleibt steuerfrei. Das rechnet sich immer dann, wenn der Gesellschafter einem niedrigen Steuersatz unterliegt bzw. wenn er mit einem Verlustausgleich oder hohen Werbungskosten seine Steuern drücken kann. Im Einzelfall ist Ihr Steuerberater gefordert. …