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Volkelt-Briefe

GmbH-Steuern: Profitieren Sie vom Teileinkünfteverfahren

GmbH-Gesell­schaf­ter, die zu 25 % und mehr betei­ligt sind oder zu 1 % und beruf­lich für die GmbH tätig sind (Geschäfts­füh­rer) wer­den auf Antrag nach dem Teil­ein­künf­te­ver­fah­ren besteu­ert. Fol­ge: 60 % der Gewinn­aus­schüt­tun­gen wer­den mit dem per­sön­li­chen Steu­er­satz besteu­ert. 40 % des aus­ge­schüt­te­ten Gewinns bleibt steu­er­frei. Das rech­net sich immer dann, wenn der Gesell­schaf­ter einem nied­ri­gen Steu­er­satz unter­liegt bzw. wenn er mit einem Ver­lust­aus­gleich oder hohen Wer­bungs­kos­ten sei­ne Steu­ern drü­cken kann. Im Ein­zel­fall ist Ihr Steu­er­be­ra­ter gefordert. …