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Volkelt-Briefe

Steuer-Gestaltung: Schenkung von (Aktien-) Vermögen an die Kinder

Ver­schenkt der Aktio­när an sei­ne min­der­jäh­ri­gen Kin­der jeweils 5 Akti­en und ver­äu­ßern die­se jeweils 2 Akti­en an einen drit­ten Erwer­ber, genügt ein enger zeit­li­cher Zusam­men­hang zwi­schen Schen­kung und Ver­äu­ße­rung allein nicht, um einen Gestal­tungs­miss­brauch zu unter­stel­len (BFH, Urteil v. 17.4.2018, IX R 19/17).

Kri­tisch ist eine sol­che Gestal­tung nur dann, wenn der wei­te­re Ver­kauf der Akti­en an den Drit­ten vor der Schen­kung bereits ver­han­delt und beschlos­sen war. Der dürf­te aber – jeden­falls solan­ge kei­ne schrift­li­chen Unter­la­gen exis­tie­ren – von den Finanz­be­hör­den nicht ganz ein­fach geführt wer­den. Haben die Kin­der kei­ne wei­te­ren nen­nens­wer­ten Ein­künf­te, bleibt der Ver­äu­ße­rungs­er­lös bis zum Steu­er­frei­be­trag (2018: 9.000 EUR) steuerfrei.