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Volkelt-Briefe

Junior: Belege für die Ausbildungskosten unbedingt systematisch sammeln

Erzielt der Juni­or wäh­rend sei­ner Aus­bil­dung kei­ne steu­er­ba­ren Ein­künf­te, dann ist nach aktu­el­ler Recht­spre­chung des Bun­des­fi­nanz­hofs (BFH) ein ihm zuge­wie­se­ner Ver­lust vor­trags­fä­hig. Auch dann, wenn der zugrun­de lie­gen­de Steu­er­be­scheid bereits bestands­kräf­tig ist (BFH, Urteil vom 13.1.2015, IX R 22/14). …