Erzielt der Junior während seiner Ausbildung keine steuerbaren Einkünfte, dann ist nach aktueller Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) ein ihm zugewiesener Verlust vortragsfähig. Auch dann, wenn der zugrunde liegende Steuerbescheid bereits bestandskräftig ist (BFH, Urteil vom 13.1.2015, IX R 22/14). …