Alle GmbHs, die ihre Steuererklärungen für 2017 zum Ende des vergangenen Jahres zusammen mit den Pflicht-Meldungen zum Unternehmensregister erstellt und eingereicht haben, erhalten in den nächsten Tagen und Wochen die Bescheide über Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag bzw. für die Gewerbesteuer. Folge: Damit werden auch die Vorauszahlungen für 2019 (erstmals: 10.3.2019) festgelegt.
Beispiel: …