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Volkelt-Briefe

GmbH/Steuern: Prüfen Sie die Vorauszahlungen für 2019

Alle GmbHs, die ihre Steu­er­erklä­run­gen für 2017 zum Ende des ver­gan­ge­nen Jah­res zusam­men mit den Pflicht-Mel­dun­gen zum Unter­neh­mens­re­gis­ter erstellt und ein­ge­reicht haben, erhal­ten in den nächs­ten Tagen und Wochen die Beschei­de über Kör­per­schaft­steu­er und Soli­da­ri­täts­zu­schlag bzw. für die Gewer­be­steu­er. Fol­ge: Damit wer­den auch die Vor­aus­zah­lun­gen für 2019 (erst­mals: 10.3.2019) festgelegt.

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