Kategorien
Volkelt-Briefe

Stille Reserven: Voraussetzungen für eine positive Fortsetzungsprognose

Begrün­det der Geschäfts­füh­rer einer GmbH im Insol­venz­ver­fah­ren sei­ne posi­ti­ve Fort­füh­rungs­pro­gno­se mit Ver­weis auf stil­le Reser­ven, muss er stich­hal­tig dar­le­gen, wel­che stil­le Reser­ven im Ein­zel­nen oder wel­che sons­ti­gen für die Über­schul­dungs­bi­lanz maß­geb­li­chen Wert­auf­hel­lun­gen vor­han­den sind. Kann der Geschäfts­füh­rer die­sen Nach­weis nicht füh­ren, hat sei­ne dar­auf gestütz­te Fort­füh­rungs­pro­gno­se kei­nen Bestand. Das Insol­venz­ge­richt wird das bereits eröff­ne­te Insol­venz­ver­fah­ren im Anschluss fort­füh­ren (OLG Ham­burg, Urteil v. 16.3.2018, 5 U 191/16, rechts­kräf­tig). Dazu …