Kategorien
Volkelt-Briefe

Scheidungsfolgekosten sind keine außergewöhnliche Belastung

Kos­ten, die durch die ver­gleichs­wei­se Bei­le­gung der Strei­tig­kei­ten über die elter­li­che Sor­ge für die gemein­sa­men Kin­der, das Umgangs­recht und den Kin­des­un­ter­halt, den Ehe­gat­ten­un­ter­halt ein­schließ­lich teil­wei­sen Unter­halts­ver­zichts, den Zuge­winn sowie den Haus­rat und das Ein­fa­mi­li­en­haus ent­stan­den sind, sind nicht als außer­ge­wöhn­li­che Belas­tun­gen zu berück­sich­ti­gen (BFH, Urteil vom 28.4.2016, VI R 15/15). …