Wenn ein Kunde der GmbH die Rechnung auf das Privatkonto des Gesellschafter-Geschäftsführers der GmbH zahlt, hat das Steuerfolgen. Zum einen handelt es sich um eine verdeckte Gewinnausschüttung. Das Finanzamt ist dann berechtigt, den Steuerbescheid entsprechend zu ändern (KSt, GewSt). Begleicht der Gesellschafter dann aus dieser Überweisung auch noch offene Rechnungen der GmbH, gilt das als verdeckte Einlage. Weitere Steuerfolge: Auch das kann zu einer Erhöhung des GmbH-Gewinns führen (BFH, Urteil vom 20.10.2014, VIII R 11/12). …
Schlagwort: Scheckzahlung vGA
Die GmbH hatte Zahlungen der GmbH an den Gesellschafter-Geschäftsführer per Scheck als durchlaufenden Posten verbucht, ohne dass …