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Volkelt-Briefe

BFH-aktuell: Vorsicht bei Zahlungen auf das Privat-Konto

Wenn ein Kun­de der GmbH die Rech­nung auf das Pri­vat­kon­to des Gesell­schaf­ter-Geschäfts­­­füh­rers der GmbH zahlt, hat das Steu­er­fol­gen. Zum einen han­delt es sich um eine ver­deck­te Gewinn­aus­schüt­tung. Das Finanz­amt ist dann berech­tigt, den Steu­er­be­scheid ent­spre­chend zu ändern (KSt, GewSt). Begleicht der Gesell­schaf­ter dann aus die­ser Über­wei­sung auch noch offe­ne Rech­nun­gen der GmbH, gilt das als ver­deck­te Ein­la­ge. Wei­te­re Steu­er­fol­ge: Auch das kann zu einer Erhö­hung des GmbH-Gewinns füh­ren (BFH, Urteil vom 20.10.2014, VIII R 11/12). …

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Volkelt-Briefe

Steuer: GmbH zahlt private Verbindlichkeiten per Scheck

Die GmbH hat­te Zah­lun­gen der GmbH an den Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer per Scheck als durch­lau­fen­den Pos­ten ver­bucht, ohne dass …