Die Erhebung eines Rundfunkbeitrags für Betriebsstätten und betrieblich genutzte Kraftfahrzeuge ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht bestätigt. Der Gesetzgeber darf danach von einer fast lückenlosen Verbreitung von Empfangsgeräten in Betriebsstätten und Kfz ausgehen. Eine Befreiungsmöglichkeit bei fehlendem Gerätebesitz habe er nicht vorsehen müssen (BVerwG mit Urteilen vom 07.12.2016, 6 C 49.15, 6 C 12.15 bis 6 C 14.15). …