Nach dem Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) werden Sie als Geschäftsführer dazu verpflichtet, für Ihr Unternehmen ein Risiko-Management-System einzuführen. Nach dem durch das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) eingeführten § 91 Abs. 2 AktG muss der Vorstand einer Aktiengesellschaft geeignete Maßnahmen ergreifen, insbesondere ein Überwachungssystem einrichten, das den Fortbestand der Gesellschaft sichert und gefährdende Entwicklungen für das Unternehmen frühzeitig erkennt. Das gilt analog auch für Sie als Geschäftsführer einer großen GmbH und mit Einschränkungen sogar auch für die mittelgroße GmbH.
Versäumen Sie es, übliche, fortbestandssichernde Controllingsysteme und Prognose-Instrumente zu entwickeln und einzusetzen, handeln Sie zumindest fahrlässig, u. U. sogar grob fahrlässig. Damit können Sie von den Gläubigern und den Gesellschaftern der GmbH persönlich in die Haftung genommen werden und zu Schadensersatzansprüchen herangezogen werden.
Wie Sie ein wirksames Risiko-Management-System einrichten
Die Daten und Kenngrößen, die Ihnen das Rechnungswesen zur Verfügung stellt, stellen in erster Linie auf den Wertschöpfungsprozess Ihres Unternehmens ab. Neben diesen gegenwarts- und zukunftsbezogenen produktions- und umsatzbezogenen Unternehmensdaten gibt es eine ganze Reihe anderer Faktoren, die das zukünftige Risiko Ihres Unternehmens bestimmen. Beispiele:
- eine Standortverlegung,
- Zukauf eines Unternehmens,
- Anschaffung einer neuen Produktionsanlage.
- fehlerhaftes Qualitätsmanagement,
- Innovationsschwächen,
- Stellung im Wettbewerb,
- Qualität des Managements,
- Zugang zum Kapitalmarkt usw.
Dabei handelt es sich um Faktoren, die nicht mit dem Rechnungswesen erfasst werden können. Auch das Instrumentarium des Controlling greift hier nicht. Vielmehr handelt es sich um Vorgänge, die mit Know-how und Erfahrungswissen gesteuert werden müssen, um nachteilige Folgen abzuwehren. Lesen Sie im folgenden, wie Sie ein wirksames Risiko-Management in Ihrem Unternehmen einrichten.
Ein wirksames Risko-Management beinhaltet 3 Stufen:
- das Erkennen von Risiken,
- das Beobachten als Risiko erkannter Gefahren und
- und die Aufstellung und Fortschreibung eines Maßnahmenkataloges gegen drohende Gefahren.
So erkennen Sie unternehmerische Risiken
Zunächst müssen Sie sich einen systematischen Überblick über alle das Unternehmen betreffende Fehlerquellen verschaffen. Dazu ist es notwendig, alle Mitarbeiter für eventuelle Risiken zu sensibilisieren und diese systematisch in die Risikoanalyse einzubeziehen. Rechnungswesen und Controlling alleine können Ihnen nicht die dazu notwendigen Informationen liefern.
Beispiel: Die Muster- Software GmbH verwendet in ihrem Vermögensverwaltungsprogramm ein Modul, das nur von einem einzigen Hersteller bezogen werden kann. Das weiß aber nur der Software-Entwickler. Hier ist es Aufgabe der Geschäftsführung, dieses Wissen zu „aktivieren“, einen zweiten Anbieter vorrätig zu halten oder einen Notfallplan für eine Eigenentwicklung auszuarbeiten.
Um Risikofaktoren im Unternehmen systematisch aufzudecken, sollten Sie in Ihrer Firma auf allen Ebenen ansetzen:
Wer ist zuständig |
Ziel |
GF-Aktivität |
Geschäftsführer |
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Geschäftsführungs-Gremium |
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ProjektgruppeAbteilungsleiter
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Projektgruppe Risiken |
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