Ein hochinteressantes Urteil kommt jetzt vom Bundesfinanzhof (BFH). Es geht um die Zulässigkeit von sog. Ringverkäufen von GmbH-Anteilen (BFH, Urteil vom 7.12.2010, IX R 40/09). Vorteil dieser Gestaltung: Macht die GmbH Verluste, können diese bereits im Verlustjahr – also sofort – mit positiven Einkünften aus anderen Einkunftsarten des Unternehmers verrechnet werden. Und das geht so >