Die FDP-Führung hat jetzt die international renommierte und auf kniffelige Fragen spezialisierte Kanzlei Hohenthurm, Spiegelberg und Cronenburg kurz HSC & Partner damit beauftragt zu prüfen, ob die 1027 Leihstimmen-Verweigerer, die zur Abwahl der schwarz-gelben Regierungskoalition in Niedersachsen geführt haben, juristisch belangt werden können. Kein Problem war es nach erster Prüfung, die betroffenen Personen samt Adressen ausfindig zu machen, da die Daten ja erst gesammelt werden müssen, bevor man sie schützen kann. Insofern also frei zugänglich sind. Geprüft wird, ob es sich um Wahlbetrug handelt. Im Falle eines Hotelbesitzers und eines Apothekers wird zusätzlich zu prüfen sein, ob sog. umgekehrte Korruption vorliegt. Sie also trotz Vorteilsnahme ihr Wahlversprechen nicht eingehalten haben. In einem nächsten Schritt – so der Pressesprecher von HSC & Partner – ist zu prüfen, ob die Wahl wiederholt werden muss. Wegen der erwartet langen Verfahrensdauer könnte die Wahlwiederholung zusammen mit der nächsten Niedersachsen-Wahl in 2018 durchgeführt werden. Aber auch Regress ist möglich. Nämlich dann, wenn SPD/Grüne wie gewohnt in die Taschen greifen und mehr Geld ausgeben als vorhanden ist. Auch das könnte auf die Leihstimmenverweigerer zurückfallen. Die geben sich (noch) gelassen. Einige von Ihnen leben ohnehin im Pflegeheim, so dass sie den Ausgang des Verfahrens mit großer Wahrscheinlichkeit nicht mehr erleben werden. Die FDP-Führung selbst beurteilt die Erfolgsaussichten unterschiedlich. Zum Beispiel Westerwelle, selbst gelernter Jurist: „Da kann man nie wissen, was bei rauskommt“.
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