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Volkelt-Briefe

OLG München: GF hat keinen Anspruch auf Weihnachtsgeld

Für alle Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer von GmbHs ist klar: Allei­ne schon aus steu­er­li­chen Grün­den müs­sen alle Ver­gü­tungs­be­stand­tei­le (Fest­ge­halt, Tan­tie­me, Zusatz­leis­tun­gen wie Weih­nachts- oder Urlaubs­geld) schrift­lich im Anstel­lungs­ver­trag ver­ein­bart wer­den. Und zwar ein-ein­deu­tig nach Anlass, Höhe und Fäl­lig­keit. Ist hier ein Weih­nachts­geld vor­ge­se­hen, dann hat der Geschäfts­füh­rer einen Anspruch auf die­se Zusatz­zah­lung. Was aber, wenn es kein ein­deu­ti­ges Ver­trags­werk gibt? Dazu gibt es ein Urteil des OLG München. …