Ist der ordentlich bestellte Geschäftsführer nicht in der Lage, seine Geschäftsführungs-Aufgaben zu erfüllen (z. B. weil er keinen Zugang mehr zu den Geschäftsräumen hat), haftet …
Ist der ordentlich bestellte Geschäftsführer nicht in der Lage, seine Geschäftsführungs-Aufgaben zu erfüllen (z. B. weil er keinen Zugang mehr zu den Geschäftsräumen hat), haftet …