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Volkelt-Briefe

Vorsorge: Versicherungspflicht für (kleinere) Selbstständige ist „auf dem Weg”

Nach der Sach­ver­stän­di­gen­an­hö­rung zur Fra­ge der Ein­be­zie­hung aller Selbst­stän­di­gen in die Pflicht­mit­glied zur gesetz­li­chen Kran­ken- und Ren­ten­ver­si­che­rung ist abseh­bar, dass es eine Geset­zes­in­itia­ti­ve der Gro­Ko noch in die­ser Legis­la­tur­pe­ri­ode geben wird. Damit dürf­te die Pflicht­ver­si­che­rung für alle klei­ne­ren Selbst­stän­di­gen ab 2020/21 kom­men. Wer pri­vat ver­si­chert blei­ben will und/oder eine Alters­si­che­rung auf eige­ne Rech­nung anstrebt, soll­te prü­fen, inwie­weit die geschäft­li­chen Akti­vi­tä­ten in Zukunft über eine Unternehmergesellschaft/kleine GmbH (UG) abge­wi­ckelt wer­den kön­nen. Zu prü­fen ist ins­be­son­de­re: Bilan­zie­rungs­pflicht, Offen­le­gung und die Ein­be­zie­hung in die Gewerbesteuerpflicht.