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Volkelt-Briefe

Wirtschaftsprüfer beharren auf Pflichtprüfung für mittelgroße GmbH

Der Rechts­aus­schuss der EU sucht der­zeit nach Wegen, wie klei­ne und mit­tel­gro­ße Unter­neh­men spür­bar von Büro­kra­tie­kos­ten ent­las­tet wer­den kön­nen. Dabei hal­ten es die EU-Exper­ten für sinn­voll, die Prü­fungs­pflicht für mit­tel­gro­ße Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten abzu­schaf­fen. Das betrifft Unter­neh­men in der Rechts­form der GmbH und der GmbH & Co. KG in der ent­spre­chen­den Grö­ßen­ord­nung laut Han­dels­ge­setz­buch (§ 267 HGB). (Bilanz­sum­me zwi­schen 4,8 und 19,6 Mio. EUR, Umsatz zwi­schen 10 und 38 Mio. EUR, Mit­ar­bei­ter von 51 bis 250). In Deutsch­land gibt es ca. 100.000 Unte­neh­men in die­ser Grö­ßen­ord­nung. Die­se Unter­neh­men zah­len jähr­lich im Durch­schnitt ca. 15.000 EUR für die zusätz­li­che Prü­fung ihrer Jah­res­ab­schlüs­se. Ins­ge­samt beträgt die Belas­tung durch die Pflicht­prüfung die mit­tel­stän­di­schen Unter­neh­men min­des­tens 1,5 Mrd. EUR, die nicht in die Pro­duk­ti­on und in Mit­ar­bei­ter inves­tiert wer­den können.

Gegen die­se Ein­spa­rung weh­ren sich die deut­schen Wirt­schafts­prü­fer. Mit Schrei­ben …