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Volkelt-Briefe

GF/Finanzen: Pflichtveröffentlichung – das Ordnungsgeldverfahren läuft

Noch immer ver­öf­fent­li­chen nicht alle GmbHs den Jah­res­ab­schluss recht­zei­tig im elek­tro­ni­schen Unter­neh­mens­re­gis­ter. Etwa weil der Jah­res­ab­schluss nicht inner­halb der erstellt wird oder es zu ande­ren Pro­ble­men kommt (z. B. Wech­sel des Steu­er­be­ra­ters, unvoll­stän­di­ge Unter­la­gen). Als Geschäfts­füh­rer einer GmbH, gegen die ein Ord­nungs­geld­ver­fah­ren eröff­net wur­de, gehen Sie am bes­ten so vor: …