Noch immer veröffentlichen nicht alle GmbHs den Jahresabschluss rechtzeitig im elektronischen Unternehmensregister. Etwa weil der Jahresabschluss nicht innerhalb der erstellt wird oder es zu anderen Problemen kommt (z. B. Wechsel des Steuerberaters, unvollständige Unterlagen). Als Geschäftsführer einer GmbH, gegen die ein Ordnungsgeldverfahren eröffnet wurde, gehen Sie am besten so vor: …