In zwei Verfahren gegen Kfz-Händler hat der Bundesfinanzhof (BFH) den Europäischen Gerichtshof um Klärung einer offenen Rechtsfrage zum Vorsteuerabzug eingeschaltet. Dabei geht es um die Frage, welche Anforderungen das Finanzamt an die Adresse des Rechnungsausstellers verlangen kann. Konkret: Genügt eine Briefkastenadresse im Inland oder ist es notwendig, dass eine inländische Betriebsstätte existieren muss (BFH, Urteile vom 6.4.2016, V R 25/15 und XI R 20/14). …