Die von den Bundesländern Hessen, Bremen, Rheinland-Pfalz und Schleswig Holstein eingebrachten Gesetzentwürfe zur Vereinfachung der steuerlichen Anerkennung des häuslichen Arbeitszimmers, zur Erhöhung des Arbeitnehmer-Pauschbetrages, zur Vereinfachung der Anerkennung von Handwerkerleistungen (Sockelbetrag: 300 EUR) und von Pflegekosten wurden kurzfristig von Tagesordnung des Bundesrats abgesetzt und auf unbekannte Zeit vertagt. Im Koalitionsvertrag gibt es keine entsprechenden Absprachen für die oben genannten steuerliche Erleichterungen für Privatpersonen (Quelle: Bundesrat, Beschluss vom 23.3.2018).