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Volkelt-Briefe

GmbH-Recht: Kein Zurück beim Ordnungsgeld

Wird der Jah­res­ab­schluss einer GmbH nach einer ers­ten Ord­nungs­geld­an­dro­hung (2.500 EUR) durch einen Feh­ler des Steu­er­be­ra­ters auch nicht inner­halb der Nach­frist ver­öf­fent­licht, ist das Bun­des­amt für Jus­tiz (BfJ) berech­tigt ein wei­te­res Ord­nungs­geld (hier: 5.000 EUR) fest­zu­set­zen und bei­zu­trei­ben. Und zwar auch dann, wenn die GmbH das Regis­ter­ge­richt auf den Feh­ler des Steu­er­be­ra­ters ver­weist und des­we­gen nach­träg­lich eine Aus­set­zung des Ord­nungs­gel­des bean­tragt (OLG Köln, Beschluss vom 2.2.2016, 28 Wx 20/15). …