Wenn Sie innerorts mit 28 km/h schneller als die 50 Km-Vorgabe unterwegs sind (78 km/h), darf die Behörde „Vorsatz“ unterstellen. Folge: Das Gericht ist nicht mehr an den Bußgeld-Katalog gebunden und kann wesentlich höhere Strafgelder verhängen. Im Urteilsfall 300 statt 100 € (OLG Hamm, Beschluss vom 10.5.2016, 4 RBs 91/16). …