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Volkelt-Briefe

Notfall: Mehr Möglichkeiten bei handlungsunfähigem Geschäftsführer

Wird die GmbH wegen Hand­lungs­un­fä­hig­keit des allei­ni­gen Gesell­schaf­ter-Geschäfts­­­füh­rers (Schlag­an­fall) durch einen Betreu­er (Ehe­frau, Kind) ver­tre­ten, dann ist es die­sen Per­so­nen mög­lich, das Amt nie­der­zu­le­gen, ohne zugleich einen neu­en Geschäfts­füh­rer zu bestel­len. Die Amts­nie­der­le­gung ist dann nicht als rechts­miss­bräuch­lich zu bewer­ten (OLG Dres­den, Urteil vom 18.12.2014, 5 W 1326/14). Was bedeu­tet das für die GmbH-Praxis? …