Kategorien
Volkelt-Briefe

Korrekturen: Nachtrag zur elektronischen Steuererklärung

KorrekturenHat Ihr Steu­er­be­ra­ter beim Ein­rei­chen einer elek­tro­ni­schen Steu­er­erklä­rung (hier: ESt-Erklä­rung) ein­zel­ne Anga­ben (hier: Ver­lust­vor­trag), die Sie ihm vor­ab zur Kennt­nis gege­ben und mit ihm bespro­chen haben, ver­ges­sen, dann muss das Finanz­amt den Ver­lust nach­träg­lich berück­sich­ti­gen. In der Vor­in­stanz hat­te das Finanz­ge­richt (FG Müns­ter, Urteil vom 23.1.2014, 8 K 2198/11) noch zuguns­ten des Finanz­amts ent­schie­den und den ver­ges­se­nen Ver­lust­vor­trag nach § 17 EStG nicht berück­sich­tigt (BFH, Urteil vom 10.2.2015, IX R 18/14). …