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Volkelt-Briefe

Mitarbeiter: Betriebsrat hat keinen Anspruch auf Einsicht

Wird im Unter­neh­men zu sta­tis­ti­schen Zwe­cken und/oder für das betriebs­in­ter­ne Con­trol­ling eine Per­so­nal-Umsatz-Sta­tis­tik geführt, hat der Betriebs­rat kei­nen Anspruch auf Ein­sicht in die­se Unter­la­gen. Sie sind laut Lan­des­ar­beits­ge­richt (LAG) Schles­wig-Hol­stein aus­drück­lich kein Instru­ment der Per­so­nal­pla­nung und damit nicht ein­sichts­pflich­tig (LAG Schles­wig-Hol­stein, Urteil v. 26.2.2019, 2 TaBV 14/18).