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Azubis/Vergütung | Mit dem Jahreswechsel gilt das Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung (BBiMoG). Azubis, die in 2020 eingestellt werden, erhalten dann eine Mindestvergütung von 515 EUR. In den Folgejahren erhöht sich die zu zahlende Vergütung auf 550 (2021), 585 (2022) bzw. 620 (2023). | Informieren Sie sich: Für tarifgebundene Unternehmen sind Unterschreitungen möglich .. |