Der mit 1 % und mehr beteiligte Gesellschafter, der in der GmbH mitarbeitet, kann auch dann die Besteuerung nach dem für ihn günstigeren Teileinkünfteverfahren verlangen, wenn er keinen maßgeblichen Einfluss auf die Führung der Geschäfte hat (BFH, Urteil vom 25.8.2015, VIII R 3/14). …