Werden die Geschäfte einer stillgelegten GmbH nach Beschluss der Gesellschafter mit einem neuen Unternehmensgegenstand und einem neu bestellten Geschäftsführer fortgesetzt, handelt es sich um eine wirtschaftliche Neugründung. Das muss der Geschäftsführer dem Handelsregister auch so melden (Neugründung). Unterlässt er das, …