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Volkelt-Briefe

Geschäftsführer muss „Wiederbelebung“ einer GmbH dem Handelsregister melden

Wer­den die Geschäf­te  einer still­ge­leg­ten GmbH nach Beschluss der Gesell­schaf­ter mit einem neu­en Unter­neh­mens­ge­gen­stand und einem neu bestell­ten Geschäfts­füh­rer fort­ge­setzt, han­delt es sich um eine wirt­schaft­li­che Neu­grün­dung. Das muss der Geschäfts­füh­rer dem Han­dels­re­gis­ter auch so mel­den (Neu­grün­dung). Unter­lässt er das, …