Dient der Firmenwagen der Repräsentation des Unternehmens und der Produkte des Unternehmens (hier: Karbon-Karosserien), muss das Finanzamt auch außergewöhnlich hohe Kosten (hier: Leasingraten) für ein eben solches Fahrzeug in voller Höhe als Betriebsaufgaben anerkennen (FG Baden-Württemberg, Urteil vom 22.12.2014, 6 K 238/14). …