Für Geschäftsführer mit hohen Werbungskosten lohnt ab sofort der Eintrag des Freibetrags für die Steuerjahre 2018/2019. Der Freibetrag wird dann vom Finanzamt als elektronisches Lohnsteuerabzugsmerkmal (ELStAM) gespeichert und Ihrem Arbeitgeber „GmbH” automatisch mitgeteilt, der ihn dann sofort beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt.
Verwenden Sie dazu den „Antrag auf Lohnsteuerermäßigung 2018”. Das Antragsformular dazu erhalten Sie im Internet auf der Homepage des für Sie zuständigen Finanzamtes unter der Rubrik Service > Formulare oder direkt vor Ort bei Ihrem Finanzamt oder Hier anklicken. Wenn Sie den Antrag 2017 bereits für zwei Jahre gestellt haben, brauchen Sie nichts zu veranlassen. Der Freibetrag wird dann automatisch auch für das Steuerjahr 2018 berücksichtigt.