Kategorien
Volkelt-Briefe

Geschäftsführer privat: So nutzen Sie den Lohnsteuerfreibetrag 2018/2019

Für Geschäfts­füh­rer mit hohen Wer­bungs­kos­ten lohnt ab sofort der Ein­trag des Frei­be­trags für die Steu­er­jah­re 2018/2019. Der Frei­be­trag wird dann vom Finanz­amt als elek­tro­ni­sches Lohn­steu­er­ab­zugs­merk­mal (ELS­tAM) gespei­chert und Ihrem Arbeit­ge­ber „GmbH” auto­ma­tisch mit­ge­teilt, der ihn dann sofort beim Lohn­steu­er­ab­zug berücksichtigt.

Ver­wen­den Sie dazu den „Antrag auf Lohn­steu­er­ermä­ßi­gung 2018”. Das Antrags­for­mu­lar dazu erhal­ten Sie im Inter­net auf der Home­page des für Sie zustän­di­gen Finanz­am­tes unter der Rubrik Ser­vice > For­mu­la­re oder direkt vor Ort bei Ihrem Finanz­amt oder Hier ankli­cken. Wenn Sie den Antrag 2017 bereits für zwei Jah­re gestellt haben, brau­chen Sie nichts zu ver­an­las­sen. Der Frei­be­trag wird dann auto­ma­tisch auch für das Steu­er­jahr 2018 berücksichtigt.