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Volkelt-Briefe

Wirtschaftsrecht: Miet- und Pachterhöhung für die GmbH-Immobilie

Der Ver­mie­ter, der Ihrer GmbH Büro­räu­me / Gewer­be­räu­me zur Mie­te bzw. Pacht über­lässt, kann eine Miet­erhö­hung nicht durch­set­zen, wenn er damit begrün­det, dass er bei einer Neuvermietung/Ver­pachtung einen höhe­re Miete/Pacht erzie­len kann. Laut OLG Hamm genügt die­se Begrün­dung bei Alt­ver­trä­gen nicht für eine Anpas­sung der Miet-/Pacht­hö­he (OLG Hamm, Urteil vom 5.1.2016, 10 W 46/15). …