Mal unterstellt: Ihre GmbH beschäftigt 135 Mitarbeiter. Sie haben zwei Schwangerschaftsvertretungen befristet eingestellt. Drei Mitarbeiter sind in Elternzeit. Aktuell sind vier Mitarbeiter krankgeschrieben (Grippe). Fünf Mitarbeiter/Innen liebäugeln schon länger damit, einen Antrag auf befristete Teilzeit gemäß der neuen Brückenteilzeit zu stellen. Im Klartext: Damit sind immerhin 10 % der Belegschaft nicht einsatzbereit. Dabei profitieren Sie sogar schon von der Ausnahmeregel für kleinere Betriebe mit 46 bis 200 Mitarbeitern. Danach hat nur jeder 15. Ihrer Mitarbeiter Anspruch auf Teilzeit mit Rückkehr-Garantie.
Für unsere 135-Mitarbeiter Muster-GmbH bedeutet das, dass …