Wenn die Ziele in der GmbH – z. B. aufgrund wirtschaftlicher Probleme mit dem bisherigen Geschäftsmodell – neu gesteckt werden müssen, so ist das in aller Regel nur mit Zustimmung Ihrer Mit-Gesellschafter möglich. Entsprechende Maßnahmen gehören dann zu den Gesellschaftsvertrag ändernden Bestimmungen (z. B. Änderung des Gegenstandes der GmbH), mindestens aber zum Katalog zustimmungsbedürftiger Geschäfte (sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart). Mit-Gesellschafter reagieren in der Regel empfindlich, wenn Sie solche Maßnahmen schlecht vorbereiten. Beispiele: …