Gründet eine Kommune eine GmbH, die auf einem Grundstück der Kommune eine Turnhalle errichtet und diese den örtlichen Vereinen gegen Kostendeckung vernietet, ist das kein Gestaltungsmissbrauch – auch dann, wenn die Turnhallen GmbH keine Mieteinnahmen erwirtschaftet. Folge: Die Kommunale GmbH ist zum vollen Vorsteuerabzug der Baukosten berechtigt (FG Münster, Urteil vom 3.11.2015, 15 K 1252/14 U). …