Das Bundesfinanzministerium hat den Entwurf eines Gesetzes zur Abschaffung/Reduzierung des Solidaritätszuschlags auf den Weg gebracht und den betroffenen Ministerien und Institutionen zur Prüfung vorgelegt. Auffällig: Im Entwurf ist lediglich die Rede davon, dass Lohn- und Einkommensteuer-Zahler entlastet werden. Körperschaftsteuerpflichtige Unternehmen werden bisher in keiner öffentlichen Stellungnahme des Ministeriums genannt. Es ist also davon auszugehen, dass Kapitalgesellschaften nach dem vorliegenden Vorschlag weiterhin Solidaritätszuschlag zahlen müssen. U. E. wird die CDU/CSU das so nicht mittragen. Es ist also zu befürchten, dass die Initiative des BMF ins Leere läuft und sich die Abschaffung des Solidaritätszuschlags noch bis 2020/21 verzögern wird.