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Volkelt-Briefe

Vertragsrecht: Vorsicht bei Klageverzichtserklärung

Ver­ein­bart die GmbH mit dem Geschäfts­füh­rer im Auf­he­bungs­ver­trag eine Kla­ge­ver­zichts­er­klä­rung, muss der Arbeit­ge­ber GmbH auf­pas­sen. Eine sol­che Erklä­rung kann unwirk­sam sein, wenn die zugrun­de lie­gen­de Kün­di­gungs­an­dro­hung zu Unrecht erfolg­te (BAG, Urteil vom 12.3.2015, 6 AZR 82/14). Was bedeu­tet das für die GmbH-Praxis? …