Seit 1.1.2018 gibt es sie – die unangekündigte Betriebsprüfung. Wir haben an dieser Stelle bereits ausführlich zur sog. Kassennachschau berichtet (vgl. Nr. 49/2017, 2/2018). Jetzt hat das Bundesfinanzministerium (BMF) nachgelegt und detailliert vorgegeben, welche Rechte und Pflichten für den Steuerbürger – also für Ihr Unternehmen – damit gelten (BMF-Schreiben vom 29.5.2018, IV A 4 – S 0316/13/10005 :054). Wichtiges Detail: Die Kassennachschau wird nicht angekündigt (Ziffer 2). Und: Die Kassen-Nachschau kann auch außerhalb der Geschäftszeiten vorgenommen werden, wenn im Unternehmen noch oder schon gearbeitet wird (Ziffer 3).
Weiteres interessantes Detail: …