GmbHs, die Bargeschäfte mit Registrierkassen, Waagen mit Registrierkassenfunktion oder mit Taxametern abrechnen, müssen die verwendete Software/Hardware spätestens bis zum 31.12.2016 an die neuen Vorschriften zur Aufbewahrung digitaler Daten anpassen (BMF-Schreiben vom 26.11.2010, IV A 4 – S 0316/08/10004–07). Dann läuft die bislang zugestandene Übergangsfrist aus. Damit ist die Schonzeit für die alten Kassensysteme, die bauartbedingt die vom Finanzamt geforderten Pflichtaufzeichnungen nicht ermöglichen, abgelaufen. …