Gesetzestexte und deren Erläuterungen sollen verständlicher werden. Dazu hat der Petitionsausschuss jetzt eine Vorlage eingebracht, wonach alle offiziellen Texte künftig in sog. „leichter Sprache” formuliert werden sollen. Unter Leichter Sprache versteht man eine besondere Form der textlichen Darstellung, die aus kurzen Sätzen mit einfachen, anschaulichen Wörtern – unterstützt durch Bildelemente – besteht. Zum Beispiel: das „Starke-Familien-Gesetz” oder das „Gute Kita Gesetz”. U. E. eine erfreuliche Initiative. Allerdings ist zu befürchten, dass das streng definitorische Juristendeutsch dem Vorhaben doch gewisse Grenzen setzen wird.