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Volkelt-Briefe

Geschäftsführer/Compliance: Was Sie veranlassen müssen …

Betrifft … Dar­um geht es … to do …
Mitarbeiter/ Gesund­heit Zusätz­li­che Leis­tun­gen des Arbeit­ge­bers zur Gesund­heits­för­de­rung der Mit­ar­bei­ter kön­nen bis zu einem Frei­be­trag von 600 EUR (bis­her: 500 EUR) steu­er­frei gezahlt wer­den. Die Ände­rung gilt seit dem 1.1.2020. Infor­mie­ren Sie die Mit­ar­bei­ter ent­spre­chend und prü­fen Sie, wel­che Ange­bo­te Sie zusätz­lich machen kön­nen (z. B. Hansefit)