Gibt es Anzeichen für eine wirtschaftliche Krise der GmbH, geht es in der Regel schnell: Sind Sie 4 Wochen in Zahlungsrückstand bei den Sozialversicherungen, stellen die den Insolvenzantrag. Aber auch die Banken und andere Gläubiger prüfen dann eilig, wie sie zumindest Zugriff auf das Restvermögen nehmen können bzw. Ihre Außenstände absichern können. Praxis der Banken ist es dabei zu prüfen, inwieweit (unzulässige) Zahlungsanweisungen des Geschäftsführers zu dessen persönlicher Haftung führen. In den letzten Jahren gab es dazu immer wieder Gerichts-Entscheide, die den Geschäftsführer entlasteten und auf die Sie im Ernstfall verweisen können: …