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Volkelt-Briefe

GmbH-Krise: So wehren Sie sich gegen Banken-Willkür

Gibt es Anzei­chen für eine wirt­schaft­li­che Kri­se der GmbH, geht es in der Regel schnell: Sind Sie 4 Wochen in Zah­lungs­rück­stand bei den Sozi­al­ver­si­che­run­gen, stel­len die den Insol­venz­an­trag. Aber auch die Ban­ken und ande­re Gläu­bi­ger prü­fen dann eilig, wie sie zumin­dest Zugriff auf das Rest­ver­mö­gen neh­men kön­nen bzw. Ihre Außen­stän­de absi­chern kön­nen. Pra­xis der Ban­ken ist es dabei zu prü­fen, inwie­weit (unzu­läs­si­ge) Zah­lungs­an­wei­sun­gen des Geschäfts­füh­rers zu des­sen per­sön­li­cher Haf­tung füh­ren. In den letz­ten Jah­ren gab es dazu immer wie­der Gerichts-Ent­schei­de, die den Geschäfts­füh­rer ent­las­te­ten und auf die Sie im Ernst­fall ver­wei­sen können: …