Als GmbH-Gesellschafter sind Sie gut beraten, Privat- und Geschäftsvermögen penibel zu trennen. Andernfalls bestraft das Finanzamt Ungereimtheiten mit Zusatzt-Steuern (z. B. als verdeckte Gewinnausschüttung oder als verdeckte Einlagen). Aber auch aus vermögensrechtlichen Gründen ist …