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Volkelt-Briefe

Ehegatten-GmbH: Scheidung ist kein Kündigungsgrund

Als GmbH-Gesell­schaf­ter sind Sie gut bera­ten, Pri­vat- und Geschäfts­ver­mö­gen peni­bel zu tren­nen. Andern­falls bestraft das Finanz­amt Unge­reimt­hei­ten mit Zusatzt-Steu­ern (z. B. als ver­deck­te Gewinn­aus­schüt­tung oder als ver­deck­te Ein­la­gen). Aber auch aus ver­mö­gens­recht­li­chen Grün­den ist …