Werden im Zusammenhang mit der Nachfolgeregelung GmbH-Anteile auf die nächste Generation übertragen, gibt es einige Möglichkeiten, Steuern zu sparen. So können Anteile im Wege der vorweggenommenen Erbfolge bis zum Freibetrag steuerfrei übertragen/geschenkt werden. Nach den neuen Regelungen zur Erbschaftssteuer für Unternehmen profitieren GmbHs mit einem Unternehmenswert bis 26 Mio. EUR von der sog. Verschonungsregel. GmbH-Erben, die den Bestand des Unternehmens weiter führen, können danach sogar völlig steuerfrei ausgehen.
ACHTUNG: …