Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat die neuen Größenklassen für die steuerlichen Betriebsprüfungen veröffentlicht. Die neuen Größenklassen gelten für den 24. Prüfungsturnus der Steuerbehörden und sollen ab 1.1.2024 entsprechend angewandt werden (Quelle: BMF-Schreiben v. 15.12.2022 – IV A 8 – S 1450/19/10001 :003, DOK 2022/0957811).
Festzuhalten bleibt, dass die Finanzbehörden ihre Prüfungsschwerpunkte in den letzten Jahren zunehmend auf bestimmte Branchen (Stichwort: Kasse) ausgerichtet haben, gezielt nach Auffälligkeiten in den eingereichten Steuerdaten suchen oder aufgrund von Hinweisen von Informanten tätig werden. Der angestrebte Prüfungszyklus nach Betriebsgrößenklasse existiert – außer für alle anschlussgeprüfte Unternehmen – nach unseren Erfahrungen in der Praxis immer mehr nur noch auf dem Papier.