Nach Recherchen von Frontal21 (ZDF) fordern einige Finanzämter (z. B. FA München) eine 15-%ige Quellensteuer auf die für Google-Adword-Werbeanzeigen fälligen Honorare der letzten 7 Jahre ein. Experten bezweifeln, ob es dafür eine Rechtsgrundlage gibt (§ 50a EStG). Nach letzten Informationen verzichten die Finanzbehörden auf eine Durchsetzung der Steuerforderung. Wenn nicht, sollten Sie Aussetzung der Vollziehung (AdV) beantragen. Wenn Sie hohe Beträge für Google-Werbung ausgeben, ist zu prüfen, ob eine Rückstellung für Steuernachforderungen ausgewiesen werden muss. Wir halten Sie auf dem Laufenden.