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Volkelt-Briefe

ACHTUNG: Finanzbehörden verlangen Strafsteuern für Google-Adword-Werbung

Nach Recher­chen von Frontal21 (ZDF) for­dern eini­ge Finanz­äm­ter (z. B. FA Mün­chen) eine 15-%ige Quel­len­steu­er auf die für Goog­le-Adword-Wer­be­an­zei­gen fäl­li­gen Hono­ra­re der letz­ten 7 Jah­re ein. Exper­ten bezwei­feln, ob es dafür eine Rechts­grund­la­ge gibt (§ 50a EStG). Nach letz­ten Infor­ma­tio­nen ver­zich­ten die Finanz­be­hör­den auf eine Durch­set­zung der Steu­er­for­de­rung. Wenn nicht, soll­ten Sie Aus­set­zung der Voll­zie­hung (AdV) bean­tra­gen. Wenn Sie hohe Beträ­ge für Goog­le-Wer­bung aus­ge­ben, ist zu prü­fen, ob eine Rück­stel­lung für Steu­er­nach­for­de­run­gen aus­ge­wie­sen wer­den muss. Wir hal­ten Sie auf dem Laufenden.