Schon der Notartermin für die Gründung einer GmbH/UG kann zum Problem werden. Dann prüft das Registergericht, ob alle Formvorschriften eingehalten sind, alle Papiere vollständig vorliegen. Ob die gewählte Firma zulässig ist. Ob die Geschäftsführer zugelassen sind oder ob ein Berufsverbot besteht. Ob die Stammeinlage zur freien Verfügung der Geschäftsführer steht usw. Das kann dauern. 4 Wochen und manchmal viel mehr – wenn es Unklarheiten gibt oder wenn der mit der Eintragung betraute Richter Bedenken hat oder die Behörde unterbesetzt ist und keine Zeit hat.
Das ist ärgerlich, kostet Zeit, Geld und Nerven und kann im Ernstfall schon einmal zu einem echten Wettbewerbsnachteil oder zu einem Haftungsproblem werden. Hier tut sich etwas: …