Rechtliche Sonderfragen zur Rechtsform GmbH oder zur Geschäftsführung einer GmbH, die nicht ausdrücklich im GmbH-Gesetz geregelt sind, werden von den Gerichten in der Regel in Analogie zum Aktienrecht entschieden. Jetzt hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Grenzen dieser Analogie-Rechtsprechung aufgezeigt: Zum Beispiel, wenn es um einen sog. Asset Deal (Verkauf einzelner Wirtschaftsgüter der GmbH) geht. Laut Aktienrecht (hier: § 179a AktG) ist dazu ein Beschluss der Hauptversammlung notwendig. Für die GmbH ist eine solche Beschlussfassung nicht notwendig. Der Verkauf kann auch ohne einen solchen Beschluss rechtswirksam vorgenmommen werden (BGH, Urteil v. 8.1.2019, II ZR 364/18).
Das bringt auch Kostenvorteile für den Asset Deal. Die Notargebühren für den zustimmenden Beschluss entfallen – eine Praxis der Registergericht, die bei der Übertragung von Unternehmen, Unternehmensteilen oder einzelnen Wirtschaftsgütern (z. B. Immobilien, Anlagevermögen) zu enormen Zusatzkosten führten.